BundesrechtBundesgesetzeNetz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 20263. Hauptstück Wesentliche und wichtige Einrichtungen und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen4. Abschnitt Aufsicht und Durchsetzung§ 39

§ 39 Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf wesentliche und wichtige Einrichtungen

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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