BundesrechtBundesgesetzeNetz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 20263. Hauptstück Wesentliche und wichtige Einrichtungen und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen1. Abschnitt Wesentliche und wichtige Einrichtungen§ 27

§ 27 Ausnahmen von Verpflichtungen für wesentliche oder wichtige Einrichtungen aufgrund sektorspezifischer Rechtsakte der Europäischen Union

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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