BundesrechtBundesgesetzeNetz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 20263. Hauptstück Wesentliche und wichtige Einrichtungen und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen1. Abschnitt Wesentliche und wichtige Einrichtungen§ 25

§ 25 Ermittlung der Unternehmensgröße

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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