Mit der Vollziehung
1. der §§ 13 und 38 Abs. 1 ist die Bundesregierung,
2. der §§ 5 Abs. 2 und 7 ist der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und
3. der übrigen Bestimmungen ist der Bundesminister für Inneres
betraut.
Rückverweise
NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 83 Vollziehung
Mit der Vollziehung 1. der §§ 13 und 38 Abs. 1 ist die Bundesregierung, 2. der §§ 5 Abs. 2 und 7 ist der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und 3. der übrigen Bestimmungen ist der Bundesminister für Inneres betraut.…
§ 63 Schüler
…Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, sind oder 9. Schüler einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung nach §§ 83 oder 84 Schulorganisationsgesetz (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, einer Fachschule für Sozialberufe oder einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung nach §§ …