NAG
Gliederung
1. TEIL
ALLGEMEINER TEIL
3. Hauptstück Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen
§ 9 Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts
Rückverweise
(1) Zur Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für mehr als drei Monate werden auf Antrag ausgestellt:
1. eine „Anmeldebescheinigung“ (§ 53) für EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, und
2. eine „Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers“ (§ 54) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern sind.
(2) Zur Dokumentation des unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts werden auf Antrag ausgestellt:
1. eine „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und
2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.
(3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z 1) kann auf Antrag ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister für Inneres durch Verordnung fest.
§ 3 FLAG · FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 3
…rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz…
§ 2 KBGG · KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 2 Anspruchsberechtigung
…Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und 5. der Elternteil und das Kind sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ( NAG ), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 ( AsylG 2005 ), BGBl. I Nr. 100…
§ 11a WaffG · WaffG · Waffengesetz 1996
§ 11a Drittstaatsangehörige
…“ ( § 8 Abs. 1 Z 13 NAG ), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers ( § 9 Abs. 1 Z 2 NAG ) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet, 3. Asylwerbern ( § …