NAG
Gliederung
Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung als Betriebsentsandter (§ 18 Abs. 4 AuslBG) ausgestellt werden, wenn
1. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und
2. eine Sicherungsbescheinigung oder eine Beschäftigungsbewilligung als Betriebsentsandter oder ein Fall des § 18 Abs. 3 Z 2 oder 3, Abs. 3a oder Abs. 12 AuslBG vorliegt.
§ 2 NAG-DV · NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 2 Aufenthaltstitel
…§ 58 NAG ); 2. „Mobiler unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer („mobile ICT“)“ ( § 58a NAG ); 3. „Betriebsentsandter“ ( § 59 NAG ); 4. „Selbständiger“ ( § 60 NAG ); 5. „Forscher-Mobilität“ ( § 61 NAG ); 6. „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ ( § …
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