MuSchG
Gliederung
II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER Anmeldung
§ 19 Priorität
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.
…nicht als neu, wenn es mit dem Aussehen eines Gegenstandes, der der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag des Musters (hier: der Anmeldetag der Muster gemäß § 19 MuSchG) zugänglich gewesen ist, übereinstimmt oder diesem verwechselbar ähnlich ist und es naheliegt, dieses Aussehen auf die im Warenverzeichnis des Musters enthaltenen Erzeugnisse zu übertragen. Mit…
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