§ 25
§ 25 — MSchG
§ 25 — MSchG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 221/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2017
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40192221
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die §§ 7 (Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit) und 16 (Dienst/Werkswohnung) sind nicht anzuwenden. Die §§ 15 bis 15d, 15m und § 15q (Karenz) gelten unter der Voraussetzung, dass für die Dauer der Karenz die Hausgemeinschaft aufgelöst wird.