§ 15i Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung — MSchG
Die Dienstnehmerin, die keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach § 15h Abs. 1 oder 4 oder diesen Anspruch bereits ausgeschöpft hat, kann mit dem Dienstgeber im Zeitraum bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung einschließlich Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage vereinbaren, bei der die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 vH reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet (Bandbreite).
§ 15i MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 15i Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung
…Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung § 15i. Die Dienstnehmerin, die keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach § 15h Abs. 1 oder 4 oder diesen Anspruch bereits ausgeschöpft hat, kann mit…
§ 15l Verfahren bei der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung
…Betrieben, in denen ein für die Dienstnehmerin zuständiger Betriebsrat errichtet ist, ist dieser auf Verlangen der Dienstnehmerin den Verhandlungen über die Teilzeitbeschäftigung nach § 15i, deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß beizuziehen. Lehnt der Dienstgeber die begehrte Teilzeitbeschäftigung ab, muss er dies schriftlich begründen. (2) Kommt binnen zwei Wochen ab…
§ 15j Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung
…Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung § 15j. (1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 15h und 15i ist, dass die Dienstnehmerin mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder eine Obsorge nach den §§ 177 Abs. 4 oder 179…
§ 120 Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 120 Abfertigung
…einer Karenz nach dem MSchG oder nach dem VKG kündigt; oder 6. sie oder er während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15h oder § 15i MSchG oder nach § 8 oder § 8a VKG kündigt. (4) Aus dem Anlass der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft (Z 1) kann…
§ 202 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 202 Abfertigung der Vertragsbediensteten
…Ablauf einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz kündigt; oder 6. sie oder er während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15h oder § 15i MSchG oder nach § 8 oder § 8a VKG kündigt. (4) Aus dem Anlass der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft (Z 1…
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