§ 183 Anwendung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
In Kraft seit 01. Januar 1999
Up-to-date
Für die diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, in der jeweils geltenden Fassung.
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