MinroG
Gliederung
VII. Hauptstück Ausübung der Bergbauberechtigungen
V. Abschnitt Verantwortliche Personen
§ 129 Zuständigkeit
Zur Vormerkung der Bestellung von Betriebsleitern und Betriebsaufsehern ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig.
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