Die gemäß § 76 abgabepflichtige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe unterliegt der SES in Höhe des Österreich für das betroffene Geschäftsjahr gemäß § 13 zuzurechnenden Betrags (SES Betrag).
Rückverweise
MinBestG · Mindestbesteuerungsgesetz
§ 1 Regelungsgegenstand
…6, der Primär-Ergänzungssteuer (PES) nach Maßgabe der §§ 7 bis 11 und der Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) nach Maßgabe der §§ 12 und 13.…
§ 62 Mehrmüttergruppen
…6) Sind in Österreich Geschäftseinheiten der Mehrmüttergruppe gelegen, unterliegt die gemäß § 76 abgabepflichtige Geschäftseinheit der jeweiligen Unternehmensgruppe nach Maßgabe der §§ 12 und 13 der SES und berücksichtigt dabei den Ergänzungssteuerbetrag einer jeden niedrig besteuerten Geschäftseinheit, die Mitglied der Mehrmüttergruppe ist. (7) „Mehrmüttergruppe“ bezeichnet zwei…
§ 81 SESBefreiung multinationaler Unternehmensgruppen in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit
…1) Die von der gemäß § 76 abgabepflichtigen Geschäftseinheit gemäß § 12 zu entrichtende SES ist in den ersten fünf Jahren der Anfangsphase der internationalen Tätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe mit null anzusetzen. (2) Eine multinationale Unternehmensgruppe gilt…
§ 61 Joint Ventures
…Regelung zu entrichten. Sind Geschäftseinheiten dieser multinationalen Unternehmensgruppe in Österreich gelegen, unterliegt die gemäß § 76 abgabepflichtige Geschäftseinheit nach Maßgabe der §§ 12 und 13 hinsichtlich des Österreich zuzurechnenden SES Betrages der SES. (5) „Joint Venture“ bezeichnet eine Einheit, deren Finanzergebnisse nach der Equity-Methode im…