BundesrechtBundesgesetzeMilitärstrafgesetzII. HAUPTSTÜCKBesonderer TeilI. Straftaten gegen die Wehrpflicht Nichtbefolgung des Einberufungsbefehles§ 10

§ 10Herbeiführung der Dienstuntauglichkeit

In Kraft seit 01. Januar 1998
Up-to-date