MeldeG
Gliederung
1. ABSCHNITT: Meldefälle und Pflichten der Betroffenen
§ 9 Meldezettel
Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form der Anlage A zu entsprechen.
Passgesetz 1992
§ 22a Verarbeitung personenbezogener Daten anlässlich der Antragstellung und in lokalen Anwendungen
…Qualifikationsbezeichnungen, die auf Grund des Gesetzes in amtlichen Urkunden eingetragen werden können, d) Geburtsdatum, e) Geburtsort, f) Staatsbürgerschaft, g) Wohnsitze oder Kontaktstelle ( § 19a MeldeG ), h) Größe, i) besondere Kennzeichen in verbaler Beschreibung, j) Lichtbild, k) die Papillarlinienabdrücke zweier Finger, l) Unterschrift sowie m) das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) gemäß §…
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