MeldeG
Gliederung
1. ABSCHNITT: Meldefälle und Pflichten der Betroffenen
§ 9 Meldezettel
Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form der Anlage A zu entsprechen.
Passgesetz 1992
§ 22a Verarbeitung personenbezogener Daten anlässlich der Antragstellung und in lokalen Anwendungen
…Qualifikationsbezeichnungen, die auf Grund des Gesetzes in amtlichen Urkunden eingetragen werden können, d) Geburtsdatum, e) Geburtsort, f) Staatsbürgerschaft, g) Wohnsitze oder Kontaktstelle ( § 19a MeldeG ), h) Größe, i) besondere Kennzeichen in verbaler Beschreibung, j) Lichtbild, k) die Papillarlinienabdrücke zweier Finger, l) Unterschrift sowie m) das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) gemäß §…
§ 1 MeldeG · MeldeG · Meldegesetz 1991
§ 1 Begriffsbestimmungen
…dann als Wohnung, wenn sie im Gebiet derselben Gemeinde länger als drei Tage als Unterkunft dienen. (5) Meldedaten sind sämtliche auf dem Meldezettel (§ 9), im Gästeverzeichnis (§ 10) oder auf der Hauptwohnsitzbestätigung (§ 19a) festgehaltenen personenbezogenen Daten, die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) sowie im Falle einer An- oder…
§ 19a Hauptwohnsitzbestätigung
…4) Für Zwecke des 2. Abschnittes sind Bestätigungen gemäß Abs. 1 Anmeldungen und die Ungültigkeitserklärung gemäß Abs. 3 Abmeldungen gleichzuhalten. (5) § 9 gilt für Hauptwohnsitzbestätigungen entsprechend.…
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