Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form der Anlage A zu entsprechen.
Rückverweise
MeldeG · Meldegesetz 1991
§ 1 Begriffsbestimmungen
…dann als Wohnung, wenn sie im Gebiet derselben Gemeinde länger als drei Tage als Unterkunft dienen. (5) Meldedaten sind sämtliche auf dem Meldezettel (§ 9), im Gästeverzeichnis (§ 10) oder auf der Hauptwohnsitzbestätigung (§ 19a) festgehaltenen personenbezogenen Daten, die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) sowie im Falle einer An- oder…
§ 19a Hauptwohnsitzbestätigung
…4) Für Zwecke des 2. Abschnittes sind Bestätigungen gemäß Abs. 1 Anmeldungen und die Ungültigkeitserklärung gemäß Abs. 3 Abmeldungen gleichzuhalten. (5) § 9 gilt für Hauptwohnsitzbestätigungen entsprechend.…