8Ob68/11z—OGH Entscheidung
15. Juli 2011
…vgl dazu Noss , Maklerrecht 3 Rz 85). Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Fälligkeit des Anspruchs zu laufen, also mit dessen Entstehen (§ 10 MaklerG), und daher mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 MaklerG). 2.1 § 11 Satz 2 MaklerG sieht eine Verjährungshemmung für Ansprüche aus…