(1) Die Kommission hat folgende Aufgaben:
1. Erstattung von Empfehlungen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter Bedachtnahme auf die Ziele des § 1 und
2. Mitwirkung bei der Erarbeitung des Berichtes gemäß § 9 über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr (Grüner Bericht).
(2) Die Kommission hat alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen heranzuziehen, wobei ihr von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zeitgerecht alle ihr verfügbaren einschlägigen Unterlagen zu überlassen sind.
§ 24 LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 24 § 24*) Abschluss der Wählerverzeichnisse
…Nach Beendigung des Berichtigungsverfahrens ist das Wählerverzeichnis abzuschließen. Das abgeschlossene Wählerverzeichnis ist der zuständigen Gemeindewahlbehörde und den zuständigen Sprengelwahlbehörden zu übergeben ( § 8 ). Eine Übergabe des Wählerverzeichnisses an die für die besonderen Wahlsprengel ( § 4 Abs. 3 ) eingerichteten Sprengelwahlbehörden findet nicht statt. *) Fassung LGBl.Nr. 61/2012, 44/2013…
§ 45 § 45*) Stimmabgabe durch in ihrer Mobilität eingeschränkte Wahlberechtigte
…Der Vorgang der Stimmabgabe ist in einer Niederschrift zu beurkunden. (5) Die Gemeindewahlbehörde hat zu bestimmen, welche der für die betreffende Gemeinde eingesetzten Wahlbehörden ( § 8 ) die vor der besonderen Wahlbehörde abgegebenen Stimmen auszuwerten hat. Dieser Wahlbehörde hat die besondere Wahlbehörde ihren Wahlakt und die bei ihr abgegebenen Wahlkarten (§ 45a…
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