BundesrechtBundesgesetzeLebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz1. Abschnitt Maßnahmen zur Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen§ 3b

§ 3bSachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler

In Kraft bis 30. Dezember 2029
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