(1) Soweit die unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften behördliche Entscheidungen und Bewilligungen vorsehen, die nicht bereits durch §§ 1 oder 2 erfasst sind, kommen diese dem Bundesminister für Inneres zu. Stehen diese jedoch in Zusammenhang mit
1. der Sicherheit der Luftfahrzeuge, Fracht und Post, Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten, Flughafenlieferungen, Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges, ausgenommen jene für begleitende Sicherheitsbeamte, oder der damit in Zusammenhang stehenden Risikobewertung, obliegen sie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres;
2. Flughafenplanung, Zugangskontrolle oder Flugbesatzungs- und Flughafenausweisen, einschließlich Zuverlässigkeitsüberprüfungen und beschäftigungsbezogenen Überprüfungen, obliegen sie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
(2) Das nach der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vorgeschriebene nationale Qualitätskontrollprogramm wird vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und vom Bundesminister für Inneres gemeinsam erstellt. Sicherheitsaudits gemäß der Verordnung (EU) Nr. 18/2010 werden von beiden Bundesministern gemeinsam vorgenommen.
Rückverweise
NaSP-VO · Nationales Sicherheitsprogramm-Verordnung
§ 3 Erstellung und Geheimhaltung von Sicherheitsprogrammen
…LSG 2011 und dieser Verordnung ergeben, auch die Verpflichtungen auf Grund der zu den Maßnahmen gemäß der Anlage ergangenen behördlichen Entscheidungen gemäß § 4 LSG 2011 enthalten. (2) Sicherheitsprogramme gemäß § 2 LSG 2011 dürfen nur den in dieser Bestimmung genannten Behörden sowie den für die Erstellung, Änderung oder…
LSG 2011 · Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011
§ 13 Behördliche Aufsicht
…der Zivilflugplatz befindet, und ihrer Organe. (2) Die Qualität der in den Sicherheitsprogrammen gemäß § 2 oder in Entscheidungen und Bewilligungen gemäß § 4 vorgesehenen Maßnahmen wird vom Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen kontrolliert. (3) Ergeben Aufsichts- oder Kontrollmaßnahmen…