LSD-BG
Gliederung
3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz
4. Abschnitt Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland
3. Unterabschnitt Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland
§ 60 Anzuwendendes Verfahrensrecht
Auf das Verfahren der Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen anderer EU Mitgliedstaaten oder EWRStaaten sind § 54b VStG, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl Nr. 53/1991, und § 6 des EU Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes (EU VStVG), BGBl. I Nr. 3/2008, anzuwenden.
§ 60 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 60 Anzuwendendes Verfahrensrecht
…§ 60. Auf das Verfahren der Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen anderer EU Mitgliedstaaten oder EWR Staaten sind § 54b VStG , das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 ( VVG ), BGBl Nr…
Rückverweise