LSD-BG
Gliederung
2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz
3. Abschnitt Behörden
§ 18 Informationsverpflichtung von Arbeitgebern mit Sitz im Inland
Arbeitgeber mit Sitz im Inland haben den in § 17 Abs. 1 genannten Behörden und Stellen auf schriftliches Verlangen nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Zwecke der gegenseitigen Amtshilfe oder Zusammenarbeit nach § 17 benötigt werden, soweit diese Behörden und Stellen die Auskünfte nicht aufgrund anderweitiger Vorschriften oder aus anderen gleichwertigen Informationsquellen erlangen können.
§ 18 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 18 Informationsverpflichtung von Arbeitgebern mit Sitz im Inland
…§ 18. Arbeitgeber mit Sitz im Inland haben den in § 17 Abs. 1 genannten Behörden und Stellen auf schriftliches Verlangen nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen…
§ 1 Geltungsbereich
…1. Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, 2. die Beschäftigung von Arbeitskräften im Sinne des § 3 Abs. 4 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes ( AÜG ), BGBl. Nr. 196/1988, 3. Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960 , BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist. (2) Ausgenommen sind 1. Arbeitsverhältnisse…
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