§ 87
In Kraft seit 21. Januar 2006
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§ 87 — LMSVG
Können die §§ 81 und 82 nur deshalb nicht angewendet werden, weil sich die Tat als eine mit strengerer Strafe bedrohte Handlung darstellt, so ist dennoch auf die in den §§ 83 bis 85 vorgesehenen Maßnahmen und auf die Haftung zu erkennen.
§ 41 LMSVG · LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 41 Beschlagnahme
…Proben der Waren nur über Auftrag der zuständigen Behörde, der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichts entnommen werden. (9) Die Bestimmungen der §§ 87, 106 StPO sind sinngemäß anzuwenden.…
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