BundesrechtBundesgesetzeLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz1. Hauptstück Grundsätze und Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel2. Abschnitt Lebensmittel§ 6

§ 6Verordnungsermächtigung für Lebensmittel und Wasser für den menschlichen Gebrauch

In Kraft seit 30. November 2010
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