1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne landesgesetzlicher Bestimmungen (§ 61e GehG),
2. Sofern landesgesetzlich ein Qualitätsmanagement im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. I Nr. 138/2017,, an den Schulen vorgesehen ist, die Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB).
Rückverweise
LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 3 Zuordnung
…kann. (7) Landesvertragslehrpersonen, die nach den am 31. August 2015 in Geltung stehenden Bestimmungen die für ihre Verwendung vorgesehenen Einreihungsvoraussetzungen in die Entlohnungsgruppe l 1 oder in die Entlohnungsgruppe l 2a 2 (Anlage Art. II zum LLDG 1985) erfüllen, erfüllen auch die Zuordnungserfordernisse zur Entlohnungsgruppe …
§ 19 Entgelt
…1) Das Monatsentgelt für vollbeschäftigte Landesvertragslehrpersonen im Pädagogischen Dienst beträgt: in der Entlohnungs-stufe Euro 1 3 520,2 2 4 006,0 3 4 …