§ 97 Abgaben- und Gebührenfreiheit
In Kraft seit 01. September 1985
Up-to-date
Schriften und Amtshandlungen auf Grund dieses Abschnittes sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben und Gebühren befreit.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden