LLDG 1985
Gliederung
2. Abschnitt DIENSTVERHÄLTNIS
§ 18 Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
Der Lehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen.
§ 18 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 18 Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
…§ 18. Der Lehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft…
§ 124c
…1996 gültig ist, sind, solange für sie eine Feststellung nach § 74 Abs. 1 Z 2 gültig ist, die §§ 18 und 69 bis 76 in der bis zum Ablauf des 31. August 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.…
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