§ 126
In Kraft seit 01. September 1985
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, BGBl. Nr. 176/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1984, außer Kraft.
§ 125 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 125
…andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Dies gilt jedoch nicht für die in den §§ 123 und 126 enthaltenen Zitierungen. (2) § 114 Abs. 2 wird durch Abs. 1 nicht berührt.…
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