§ 125e Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2011
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
In vor dem 1. Jänner 2012 eingeleiteten Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 diesbezüglich geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes weiter anzuwenden.
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