Zivilflugplatz-Bewilligung |
(1) Zivilflugplätze dürfen nur mit einer Bewilligung betrieben werden (Zivilflugplatz-Bewilligung). Das gleiche gilt für jede Änderung des bescheidmäßig festgelegten Betriebsumfanges eines Zivilflugplatzes.
(2) Zur Erteilung der Bewilligung ist bei Flughäfen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, bei Flugfeldern die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Rückverweise
2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
§ 1
…zulässig genehmigungsfrei gemäß § 36 EisbG betrieben werden; b) Flugplätze (§ 58 Abs. 1 LFG), für die eine Zivilflugplatz-Bewilligung (§ 68 Abs. 1 LFG) rechtskräftig erteilt worden ist oder die als Militärflugplätze, auf denen im Rahmen der Benützung des Militärflugplatzes für Zwecke der Zivilluftfahrt internationaler Luftverkehr mit den hiefür…
KHV · Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Drahtverspannungen udgl.) nicht durchragt werden sollen, um einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen, 20. zuständige Behörde: die für die Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung zuständige Behörde (§ 68 Abs. 2 LFG), 21. Bodenlandeplatz: ein Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz, der sich auf festem Boden befindet, 22. erhöhter Landeplatz: ein Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz, dessen Endanflug- und Startfläche sich auf einem künstlichen…
ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 8 Flugplatzbetrieb mit Videoüberwachung
…1) Halter von privaten Zivilflugplätzen, deren Zivilflugplatz-Bewilligung gemäß § 68 LFG ausschließlich den Ambulanz- und Rettungsflugbetrieb umfasst, können für die Flugplatzbenützung durch platzkundige Piloten bzw. Pilotinnen bei der zuständigen Behörde die Bewilligung einer generellen Ausnahme von…