| Flugfelder |
(1) Flugfeld ist ein Zivilflugplatz, der nicht Flughafen ist.
(2) Segelflugfeld ist ein für den Segelflugbetrieb bestimmtes Flugfeld. Motorflugfeld ist ein für den Motorflugbetrieb bestimmtes Flugfeld.
§ 65 LFG · LFG · Luftfahrtgesetz
§ 65
… Flugfelder § 65. (1) Flugfeld ist ein Zivilflugplatz, der nicht Flughafen ist. (2) Segelflugfeld ist ein für den Segelflugbetrieb bestimmtes Flugfeld. Motorflugfeld ist ein für den Motorflugbetrieb bestimmtes Flugfeld.…
§ 69
…§ 69. (1) Im Antrag auf Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung sind anzugeben: a) die Art des geplanten Zivilflugplatzes ( §§ 63 bis 65 ), b) die geplanten Bodeneinrichtungen, c) die Arten der Zivilluftfahrzeuge, die diesen Zivilflugplatz benützen sollen, d) ein Vorschlag hinsichtlich der Festlegung der allenfalls erforderlichen Sicherheitszone, e…
§ 66
…§ 66. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat die Anforderungen, die an die einzelnen Arten von Zivilflugplätzen ( §§ 63 bis 65 ) im Hinblick auf den Betriebsumfang zu stellen sind, nach Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt durch Verordnung zu regeln ( Zivilflugplatz-Verordnung ).…
§ 8
…§ 60 ) durchgeführt werden. Darüber hinaus kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung festlegen, nach und von welchen Flugfeldern ( § 65 ) diese Ein- und Ausflüge zulässig sind und welches Verfahren vor solchen Ein- und Ausflügen zu beachten ist. Ein- und Ausflüge nach bzw. von diesen Flugfeldern…
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