| Flughäfen |
Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt.
LFG · Luftfahrtgesetz
§ 64
… Flughäfen § 64. Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt.…
§ 142 Flugplanvermittler und Flugplankoordinator
…einer erheblich anderen Weise als zum Zeitpunkt der Zuweisung angegeben, zu unterlassen. (2) Flugplanvermittlung und Flugplankoordinierung ist zulässig für Flughäfen im Sinne von § 64. (3) Die Erklärung eines Flughafens zu einem flugplanvermittelten oder koordinierten Flughafen hat durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß den Bestimmungen der…
§ 8
…kein Vertragsstaat gemäß § 1 Abs. 6 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. Nr. 435/1996, sind, nur 1. nach oder von Flughäfen (§ 64) bzw. Militärflugplätzen, die gemäß § 62 Abs. 3 für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden, oder 2. zu militärischen Zwecken nach oder von Militärflugplätzen…
§ 145b Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
…Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz § 145b. (1) Für Vorhaben, die Flughäfen (§ 64) betreffen und die einer Genehmigung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, bedürfen, gelten ergänzend zu den Bestimmungen…
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