| Flughäfen |
Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt.
§ 64 LFG · LFG · Luftfahrtgesetz
§ 64
… Flughäfen § 64. Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt.…
§ 142 Flugplanvermittler und Flugplankoordinator
…einer erheblich anderen Weise als zum Zeitpunkt der Zuweisung angegeben, zu unterlassen. (2) Flugplanvermittlung und Flugplankoordinierung ist zulässig für Flughäfen im Sinne von § 64. (3) Die Erklärung eines Flughafens zu einem flugplanvermittelten oder koordinierten Flughafen hat durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß den Bestimmungen der…
§ 8
…kein Vertragsstaat gemäß § 1 Abs. 6 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. Nr. 435/1996, sind, nur 1. nach oder von Flughäfen (§ 64) bzw. Militärflugplätzen, die gemäß § 62 Abs. 3 für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden, oder 2. zu militärischen Zwecken nach oder von Militärflugplätzen…
§ 145b Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
…Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz § 145b. (1) Für Vorhaben, die Flughäfen (§ 64) betreffen und die einer Genehmigung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, bedürfen, gelten ergänzend zu den Bestimmungen…
Sommer-Fahrverbotskalender A 10 2026
§ 2
…hat zu Beginn und während einer Beförderung jederzeit nachvollziehbar zu sein; 5. Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Gütern von oder zu Flughäfen ( § 64 Luftfahrtgesetz ) oder Militärflugplätzen dienen, die gemäß § 62 Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden; 6. Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene…
§ 42 StVO 1960 · StVO 1960 · Straßenverkehrsordnung 1960
§ 42
…Von den in Abs. 1 und 2 angeführten Verboten sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Gütern von oder zu Flughäfen ( § 64 Luftfahrtgesetz ) oder Militärflugplätzen, die gemäß § 62 Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden, dienen oder ausschließlich im Rahmen des Kombinierten…
Rückverweise