2Ob555/92—OGH Entscheidung
14. Oktober 1992
…bei Bejahung der Monopolstellung der Beklagten schon deshalb nicht vor, weil sämtliche Luftfahrzeughalter, soweit sie Halter von Sprungfallschirmen, die nicht der Rettung dienen, seien (§ 27 LFG), den Flugplatz nicht zu Landezwecken benützen dürfen. Insoweit verstoße die in der Zivilflugplatz-Betriebsordnung der Beklagten enthaltene Untersagung von Fallschirmspringerlandungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und…