BundesrechtBundesgesetzeLuftfahrtgesetz2. Teil Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und unbemannte Luftfahrzeuge4. Abschnitt Unbemannte LuftfahrzeugeUnbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2§ 24k

§ 24kGrenzüberschreitende Einflüge unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 und 2

In Kraft seit 01. August 2021
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