(1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind nicht im Militärdienst verwendete und nicht dem Unionsrecht unterliegende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und ohne Sichtverbindung betrieben werden.
(2) Für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind sämtliche für Zivilluftfahrzeuge und deren Betrieb geltende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder von auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen anzuwenden. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann mit Verordnung Sonderbestimmungen für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 festlegen, wenn dadurch das öffentliche Interesse der Sicherheit der Luftfahrt nicht gefährdet wird.
§ 24g LFG · LFG · Luftfahrtgesetz
§ 24g
…§ 24g. (1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind nicht im Militärdienst verwendete und nicht dem Unionsrecht unterliegende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können…
§ 22
…oder 2. ein Gerät, das selbständig im Fluge verwendet werden kann, ohne Luftfahrzeug ( § 11 ) oder unbemanntes Luftfahrzeug ( § 24f und § 24g ) zu sein (zB Fesselballone), oder am Boden für den unmittelbaren Flugbetrieb oder für die Simulation eines Luftfahrzeuges verwendet werden kann (zB Startwinde und Flugsimulatoren). (2…
§ 24i Unbemannte Wetter- und Forschungsballone
…§ 24i. Abweichend von § 24g Abs. 2 dürfen unbemannte Wetter- und Forschungsballone nach Maßgabe der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie diesbezüglich unter Bedachtnahme auf das öffentliche Interesse…
§ 11
…und Fallschirme) oder leichter als Luft (zum Beispiel Luftschiffe und Freiballone) sind. Für unbemannte Luftfahrzeuge sind die Begriffsbestimmungen gemäß den §§ 24f und 24g anzuwenden. (2) Österreichische Militärluftfahrzeuge sind bemannte oder unbemannte Luftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen oder im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Andere bemannte…
§ 4 ZLLV 2010 · ZLLV 2010 · Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010
§ 4 Arten von Luftfahrzeugen
…bb) Heißluft-Ballone (Luftfahrzeuge bestehend aus einer Hülle sowie einem Korb und Brenner) sowie b) sonstige; 5. unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 gemäß § 24g LFG, 6. Ultraleichtluftfahrzeuge und zwar a) Flugzeuge (aerodynamisch gesteuert und gewichtskraftgesteuert) gemäß Anhang I lit. e der Verordnung (EU) 2018/1139 sowie gemäß Art. …
§ 1 Geltungsbereich
…7. Teil sowie die §§ 78 bis 82 anzuwenden. (4) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 (§ 24g LFG) einschließlich ihrer Ausrüstung, wobei die für Zivilluftfahrzeuge geltenden Bestimmungen anzuwenden sind, sofern keine Sonderregelungen für unbemannte Luftfahrzeuge festgelegt sind.…
§ 1 LVR 2014 · LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014
§ 1 Geltungsbereich
…im Fluge verwendbares Luftfahrtgerät (§ 22 LFG), soweit dies in den einzelnen Bestimmungen festgelegt ist, 4. unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 (§ 24g LFG), wobei die für Zivilluftfahrzeuge geltenden Bestimmungen anzuwenden sind, sofern in den einzelnen Bestimmungen keine Sonderregelungen für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 festgelegt sind, 5…
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