BundesrechtBundesgesetzeLuftfahrtgesetz§ 172

§ 172Verweisungen

In Kraft seit 01. Oktober 2013
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Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze oder Staatsverträge des Bundes verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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