BundesrechtBundesgesetzeLuftfahrtgesetz8. Teil Sicherung der Luftfahrt, Betrieb von Zivilluftfahrzeugen und Besondere Sicherheitsmaßnahmen5. Abschnitt Unfälle und Störungen im Luftverkehr§ 138

§ 138Zulassung ausländischer militärischer Fachorgane

In Kraft seit 01. Oktober 1999
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