| Voraussetzungen für die Erteilung der Vermietungsbewilligung |
(1) Die Vermietungsbewilligung ist zu erteilen, wenn,
a) der Antragsteller die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt, verläßlich und fachlich geeignet und Halter der zu vermietenden Luftfahrzeuge ist,
b) die Sicherheit des Betriebes gewährleistet und ein Bedarf vorhanden ist,
c) die für die Vermietung in Aussicht genommenen Zivilluftfahrzeuge die österreichische Staatszugehörigkeit besitzen.
(2) Die Vermietungsbewilligung ist insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies im Interesse der Verkehrssicherheit geboten erscheint.
LFG · Luftfahrtgesetz
§ 117
…Voraussetzungen für die Erteilung der Vermietungsbewilligung § 117. (1) Die Vermietungsbewilligung ist zu erteilen, wenn, a) der Antragsteller die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt, verläßlich und fachlich geeignet…
§ 118
…Widerruf der Vermietungsbewilligung § 118. Die Vermietungsbewilligung ist vom Landeshauptmann zu widerrufen, wenn a) eine der Voraussetzungen gemäß § 117 Abs. 1 nicht mehr vorliegt oder im Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung nicht erfüllt war und dieser Mangel noch fortdauert, oder b) der Betrieb…
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