Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung bzw. der Durchführung folgender Richtlinien bzw. Verordnungen der Europäischen Union:
1. Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 22;
2. Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ABl. Nr. L 173 vom 09.07.2018 S. 25;
3. Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1.
Rückverweise
LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 16 Dauer der Lehrzeit und Probezeit
…kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit kann weiters im Falle einer Wiedereingliederungsteilzeit, im Falle einer Sterbebegleitung und im Falle der Betreuung von schwerstkranken Kindern vereinbart werden; §§ 57, 65 und 66 LAG sind sinngemäß anzuwenden. In diesen Fällen und im Falle des Abs. 5 Z 2 ist eine ärztliche Bestätigung zu…