LDG 1984
Gliederung
4. Abschnitt DIENSTPFLICHTEN DES LANDESLEHRERS
§ 49 Ausnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
Auf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist § 45 nicht anzuwenden.
Art. 2 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
Art. 2 Artikel II
…anderer Lehrer an dieser Schule eine derartige Lehrverpflichtungsminderung erhält, 2. an sonstigen Hauptschulen in der Art und um das Ausmaß, das sich aus § 49 Abs. 1 Z 4 LDG 1984 für die Verwaltung einer dort angeführten Sammlung ergibt.…
§ 49 Ausnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
…§ 49. Auf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist § …
Art. 3 Artikel III
…einzelnen Schulstufen sind zusammenzuzählen. Die Summe (fiktive Klassenzahl der Hauptschule) ist der Ermittlung der Lehrverpflichtung des Leiters dieser Schule unter sinngemäßer Anwendung des § 49 LDG 1984 für das betreffende Schuljahr zugrunde zu legen. (3) Beim Leiter einer Hauptschule, dessen Ernennung in diese Funktion in der Zeit zwischen dem 31. August…
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