BundesrechtBundesgesetzeLandeslehrer-Dienstrechtsgesetz2. Abschnitt DIENSTVERHÄLTNIS§ 12

§ 12Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und bei Außerdienststellung

In Kraft seit 15. August 2018
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§ 12 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und bei Außerdienststellung — LDG 1984 | GesetzeFinden.at