§ 423 Schutz der Koalitionsfreiheit
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht es frei, sich zwecks Förderung ihrer Interessen zusammenzuschließen. Jede Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit ist verboten.
Rückverweise
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich
… Auf land- und forstwirtschaftliche Angestellte sind die Abschnitte 2 bis 4, 6 bis 13, 15 und 22 sowie § 423 nicht anzuwenden. Weiters gilt Abschnitt 5 nicht für Angestellte, die unter das Väter Karenzgesetz, BGBl. Nr. 651/1989, fallen. (2) Von diesem…
§ 424 Strafbestimmungen
…257 Abs. 3, § 258 Abs. 2, § 259 Abs. 3, § 270 Abs. 2 oder § 423 oder 2. § 183, § 186 Abs. 4, 5 und 7, §§ 187 bis 189, §§ …