BundesrechtBundesgesetzeLandarbeitsgesetz 2021Abschnitt 24 Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft§ 393

§ 393Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

In Kraft seit 01. Juli 2021
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