LAG
Gliederung
Abschnitt 4 Vertragsrechtliche Bestimmungen zur Arbeitszeit
§ 33 Unabdingbarkeit
Die der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer nach den §§ 29 bis 32 zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden