(1) Angehörige des kardiotechnischen Dienstes sind verpflichtet, während der extrakorporalen Zirkulation und während der Perfusion laufend die medizinischen und technischen Daten zu überwachen.
(2) Sie haben den für die Operation und die Anästhesie verantwortlichen Ärzten laufend, bei allen regelwidrigen und gefahrdrohenden Zuständen unverzüglich, diese Daten zu melden.
§ 6 KTG · KTG · Kardiotechnikergesetz
§ 6 Überwachungs- und Meldepflicht
…§ 6. (1) Angehörige des kardiotechnischen Dienstes sind verpflichtet, während der extrakorporalen Zirkulation und während der Perfusion laufend die medizinischen und technischen Daten zu überwachen. (2) Sie…
§ 18
…der Anrechnung gemäß § 30 , 4. der Entziehung der Berufsberechtigung gemäß § 16 , 5. der Eintragung in die Kardiotechnikerliste gemäß § 19 , 6. der Gestaltung des Rasterzeugnisses gemäß § 28 , 7. der Bestimmung der Höhe der Prüfungstaxen, 8. der Nostrifikation gemäß § 13 , 9. der Anerkennung…
§ 34
…festgelegten Berufsbezeichnung ausübt, ohne hiezu berechtigt zu sein, oder 3. einer oder mehreren in § 4 Abs. 3 oder §§ 5, 6, 7, 8 und 15 enthaltenen Anordnungen oder Verboten zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung…
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