Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KStG 1988 · Körperschaftsteuergesetz 1988
§ 27 Vollziehung
…Vollziehung § 27. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.…
§ 1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
…beschränkte Steuerpflicht § 1. (1) Körperschaftsteuerpflichtig sind nur Körperschaften. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Inländische juristische Personen des privaten Rechts und diesen vergleichbare ausländische Rechtsgebilde. 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des…
§ 21 Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht
…Sinne des § 6 Abs. 4, – einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, – den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 des Einkommensteuergesetzes 1988) einer nicht unter § 5 Z 6 fallenden Privatstiftung, – einem von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Steuerpflichtigen im Rahmen eines ebenfalls steuerbefreiten Betriebes…
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