(1) Dieses Hauptstück läßt Regelungen unberührt, nach denen die hier vorgesehenen Rechtsfolgen in anderen Fällen eintreten.
(2) Soweit in Vereinbarungen von diesem Hauptstück zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind sie unwirksam.
Rückverweise
KSchG · Konsumentenschutzgesetz
§ 5a Allgemeine Informationspflichten des Unternehmers
…unmittelbar aus den Umständen ergeben: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in dem für das Kommunikationsmittel und die Ware oder Dienstleistung angemessenen Umfang, 2. den Namen oder die Firma und die Telefonnummer des Unternehmers sowie die Anschrift seiner Niederlassung, 3. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern…
§ 31 Schriftlichkeit und zwingende Bestimmungen beim Maklervertrag
…Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgen: 1. Vereinbarung des Ersatzes von Aufwendungen auf Grund von zusätzlichen Aufträgen (§ 9 MaklerG); 2. Abschluß und Verlängerung von Alleinvermittlungsaufträgen (§ 14 MaklerG); 3. besondere Vereinbarungen für Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs (§ 15 MaklerG). (2) Von den Bestimmungen der…
§ 7d Verzug bei der Bereitstellung digitaler Leistungen
…1) Hat der Unternehmer eine digitale Leistung (§ 2 Z 1 bis 3, § 16 VGG) trotz Fälligkeit nicht bereitgestellt, so kann ihn der Verbraucher ohne Fristsetzung zur Bereitstellung auffordern. Stellt der…