KSchG
Gliederung
Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen,
1. was er durch anderweitige Arbeit verdient hat,
2. was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen,
3. was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbeitgeber der Stelle zu erstatten, die sie geleistet hat.
§ 11 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
§ 11 Verbot des Orderwechsels
…§ 11. (1) Der Unternehmer darf sich für seine Forderungen an den Verbraucher eine Wechselverbindlichkeit eines Verbrauchers nur einräumen lassen, wenn der Unternehmer Wechselnehmer ( Art. 1…
§ 32 Strafbestimmungen
…§§ 25a bis 25c entsprechend zu belehren oder zu informieren, 2. dem § 26d Abs. 3 zuwiderhandelt, 3. dem § 11 Abs. 1 zuwiderhandelt, 4. dem § 12 Abs. 1 zuwiderhandelt, 5. einem Verbraucher ohne dessen Veranlassung Waren übersendet oder Dienstleistungen erbringt und…
§ 38 MaklerG · MaklerG · Maklergesetz
§ 38 Vermittlung unzulässiger Kreditverträge
…die Unterfertigung eines Blankowechsels verlangt wird und die Begebung dieses Blankowechsels vor der Einigung über die Einräumung des Kredits erfolgen soll; 4. entgegen § 11 KSchG die Übergabe eines Orderwechsels vereinbart ist.…
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