Rückverweise
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften gemäß § 2 Abs. 1 obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe.
Krypto-MPfG · Krypto-Meldepflichtgesetz
§ 3 Zuständigkeit
…Zuständigkeit § 3. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften gemäß § 2 Abs. 1 obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe.…