Krypto-MPfG
Gliederung
4. Hauptstück Registrierungspflicht
§ 26 Antrag auf Löschung aus dem zentralen Register
Das zuständige Finanzamt hat die Löschung von im Inland registrierten Kryptowert-Betreibern aus dem zentralen Register vorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
1. Der registrierte Kryptowert-Betreiber hat mitgeteilt, dass er seine Tätigkeit als Kryptowert-Betreiber nicht länger ausübt.
2. Es besteht Grund zur Annahme, dass der registrierte Kryptowert-Betreiber seine Tätigkeit als Kryptowert-Betreiber nicht länger ausübt.
3. Der registrierte Kryptowert-Betreiber erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 nicht.
4. Die innerstaatliche Registrierung wurde widerrufen.
§ 26 Krypto-MPfG · Krypto-MPfG · Krypto-Meldepflichtgesetz
§ 26 Antrag auf Löschung aus dem zentralen Register
…Antrag auf Löschung aus dem zentralen Register § 26. Das zuständige Finanzamt hat die Löschung von im Inland registrierten Kryptowert-Betreibern aus dem zentralen Register vorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: 1. Der…
Rückverweise