BundesrechtBundesgesetzeKWK-Punkte-Gesetz

KWK-Punkte-Gesetz

KPG
In Kraft seit 12. August 2014
Up-to-date

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Verfassungsbestimmung

(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden.

§ 20 Vollziehung

(Anm.: Abs. 1 tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)

(2) (Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung von § 1 ist die Bundesregierung betraut.